Vorgängerinstitution in der Weimarer Republik

Verkündung der Reichsabgabenordnung Verkündung der Reichsabgabenordnung
Quelle: Justiz NRW
Verordnung zur Wiedererrichtung von Finanzgerichten Verordnung zur Wiedererrichtung von Finanzgerichten
Quelle: Justiz NRW

Bereits in der Weimarer Republik wurde in Münster zum 1. April 1922 ein „Finanzgericht“ gegründet. Nach der Reichsabgabenordnung aus dem Jahr 1919 konnte der Steuerpflichtige gegen Bescheide des Finanzamts Einspruch einlegen. Gegen eine ablehnende Einspruchsentscheidung war die Berufung zum „Finanzgericht“ gegeben. Das „Finanzgericht Münster“ von 1922 kann allerdings nicht mit dem heutigen Finanzgericht auf eine Stufe gestellt werden. Denn bei den Finanzgerichten nach der Reichsabgabenordnung handelte es sich um unselbständige Einrichtungen (Abteilungen) der Oberfinanzdirektion. Die Kammern des Gerichts bestanden aus dem Finanzgerichtsdirektor sowie ehrenamtlichen und beamteten Mitgliedern. Die beamteten Mitglieder der Kammer waren Finanzbeamte, die zwar im Rahmen ihrer richterlichen Tätigkeit unabhängig waren, diese Tätigkeit aber neben ihrer Tätigkeit in der Verwaltung ausübten. Sie konnten seitens ihres Dienstherrn jederzeit abberufen oder versetzt werden.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Finanzgerichte durch Erlass über die Vereinfachung der Verwaltung vom 28. August 1939 aufgehoben.

Das Gesetz Nr. 36 des Alliierten Kontrollrates vom 15. Oktober 1946 ordnete für die Länder der britischen Besatzungszone die Wiedererrichtung von Finanzgerichten an. Am 1. Februar 1949 trat die Verordnung Nr. 175 der Militärregierung Deutschland – britisches Kontrollgebiet – in Kraft. Als Sitz der Finanzgerichte in Nordrhein-Westfalen wurden Düsseldorf und Münster bestimmt.

Errichtung des Finanzgerichts Münster

Dr. Wilhelm Gantenfort 1949-1956 Dr. Wilhelm Gantenfort 1949-1956
Quelle: FG Münster

Am 11. Januar 1949 wurde der damalige Vorsteher des Finanzamts Recklinghausen Oberregierungsrat Dr. Wilhelm Gantenfort mit dem Aufbau des Finanzgerichts Münster beauftragt und mit Erlass des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen zum 1. April 1949 zum ersten Präsidenten des Finanzgerichts bestellt. Dr. Gantenfort war bis 1936 Vorsteher des Finanzamts Lüdinghausen, wurde aber wegen seiner ablehnenden Haltung zum Nationalsozialismus auf eine Stelle ohne leitende Aufgaben nach Magdeburg versetzt. Seine Zurückstufung wurde erst durch die Alliierten rückgängig gemacht.

Das Finanzgericht nahm am 1. August 1949 seine Tätigkeit auf. Die erste Sitzung fand am 12. August 1949 statt. Das Finanzgericht hatte vier Kammern. Den Vorsitz in der 1. und 2. Kammer führte der Präsident des Finanzgerichts Dr. Gantenfort, den Vorsitz in der 3. und 4. Kammer sein Vertreter Dr. Mitze. Das Finanzgericht war insgesamt mit zehn Richtern und Hilfsrichtern, zwei Urkundsbeamten, einer Registraturkraft und einem Boten besetzt.

Entwicklung von 1949 bis 1970

Dr. Walter Mitze 1956-1960 Dr. Walter Mitze 1956-1960
Quelle: FG Münster
Otto Reske 1960-1976 Otto Reske 1960-1976
Quelle: FG Münster

Infolge des seit 1952 gestiegenen Verfahrenseingangs wurden im Jahre 1955 zwei weitere Finanzgerichtsdirektorenstellen („Vorsitzendenstellen“) und vier weitere Richterstellen geschaffen. Damit erhielt jede Kammer ihren eigenen Vorsitzenden.
1956 übernahm Dr. Mitze die Leitung des Finanzgerichts. Ihm folgte von 1960 bis 1976 Otto Reske als Gerichtspräsident.

1965 trat die Finanzgerichtsordnung in Kraft. Die Finanzgerichte sind seitdem als obere Landesgerichte konstituiert. Die Anzahl der von Kammern in Senate umgewandelten Spruchkörper wurde bis 1970 auf acht Senate erhöht, die Zahl der Richter auf 32. Im nichtrichterlichen Dienst waren 40 Personen beschäftigt.

Seit 1970 unterliegt das Finanzgericht nicht mehr der Dienstaufsicht des Finanzministeriums, sondern des Justizministeriums.

Weiterer Ausbau des Grichts in den Jahren 1970 bis 2000

Hans-Werner Verhorst 1976-1985 Hans-Werner Verhorst 1976-1985
Quelle: FG Münster
Hartmut Reim 1986-2001 Hartmut Reim 1986-2001
Quelle: FG Münster

In den Jahren von 1970 bis 1980 stiegen die jährlichen Verfahrenseingänge um das Fünffache. Als Reaktion darauf wurde die Zahl der Senate weiter (auf zehn Senate) erhöht; am Gericht arbeiteten 1980 45 Richterinnen und Richter. Weil die Aufstockung der Richterstellen aber quotal hinter den gestiegenen Eingangszahlen zurückblieb, erhöhte sich der Bestand der nicht erledigten finanzgerichtlichen Verfahren erheblich; im Bundesdurchschnitt stieg er von 1974 bis 1984 um mehr als das Dreifache.

Unter Hans-Werner Verhorst, der das Gericht von 1976 bis 1985 als Präsident leitete, wurden Spezialsenate eingerichtet (etwa zum 1. Januar 1977 für Grunderwerbsteuer und zum 1. Januar 1983 für Körperschaftsteuer). Bis 1988 wurde die Zahl der Senate auf 16 Senate erhöht. Die Zahl der Richterstellen wurde auf 61 und die Zahl der Stellen im nichtrichterlichen Dienst ebenfalls auf 61 aufgestockt.

In die Amtszeit von Hartmut Reim als Gerichtspräsident (1986 bis 2001) fällt die erstmalige Nutzung von IT-Technik. In der Bibliothek des Gerichts wurde im Jahr 1988 per Modem eine Verbindung zur JURIS-Datenbank geschaffen, die Gesetzestexte und Entscheidungen der Bundesgerichte bereitstellte. Ab Anfang der neunziger Jahre wurden zunächst PCs für die Schreibkräfte angeschafft. Im Rahmen einer Vernetzung der Arbeitsplätze von Schreibkräften, Geschäftsstellen, Beamten des gehobenen Dienstes und Richtern wurden ab Mitte der neunziger Jahre sämtliche Arbeitsplätze mit Computern ausgestattet.

Im letzten Jahr seiner Präsidentschaft wurde am Finanzgericht Münster eine Videokonferenzanlage eingerichtet, die es Verfahrensbeteiligten ermöglicht, ohne persönliche Anwesenheit im Gericht an einer mündlichen Verhandlung teilzunehmen und Anträge zu stellen.

Die Jahre 2001 bis 2018

Prof. Dr. Thorsten Ehmcke 2001-2008 Prof. Dr. Thorsten Ehmcke 2001-2008
Quelle: FG Münster
Johannes Haferkamp 2008-2018 Johannes Haferkamp 2008-2018
Quelle: FG Münster

Von 2001 bis 2008 war Prof. Dr. Thorsten Ehmcke Gerichtspräsident.

Im Jahr 2002 wurde die „Nebenstelle“ des Finanzgerichts aufgegeben. Seit 1979 waren einige Senate zunächst in der Kirchstraße 46, der vormaligen Geschäftsstelle des Westfälischen Steuerberaterverbandes, und ab 1986 in vormals von der Finanzverwaltung genutzten Räumen in der Warendorfer Straße 135 untergebracht. Nachdem im Jahr 2002 im Hauptgebäude an der Warendorfer Straße 70 weitere Flächen angemietet werden konnten, ist dort ausreichend Platz für alle Senate des Gerichts.

Auf Prof. Dr. Ehmcke folgte als Gerichtspräsident von 2008 bis 2018 Johannes Haferkamp. In seine Amtszeit fielen durchgreifende bauliche, technische, organisatorische und personelle Veränderungen.

Haferkamp hat zum einen neue Strukturen in der Gerichtsverwaltung geschaffen. Er hat neue Verwaltungsdezernate eingeführt und die Tätigkeiten der bestehenden Dezernate zum Teil deutlich ausgeweitet. Er hat insbesondere die gerichtliche Öffentlichkeitsarbeit maßgeblich vorangetrieben. Unter seiner Leitung wurde etwa der Dialog zwischen dem Finanzgericht, Steuerpflichtigen und interessierter Öffentlichkeit, der Finanzverwaltung und Verbänden der steuerberatenden Berufe intensiviert. Mit der Veranstaltungsreihe BRENNPUNKT.STEUERPRAXIS hat das Finanzgericht Münster gemeinsam mit der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe und dem Steuerberaterverband Westfalen-Lippe im Jahr 2013 eine Veranstaltung ins Leben gerufen, die seitdem dem Gedankenaustausch zwischen Rechtsprechung, Beraterschaft und Finanzverwaltung dient.

Haferkamp hat zum anderen in baulicher und technischer Hinsicht zahlreiche Neuerungen angestoßen. Dazu gehörten u.a. die Errichtung eines behindertengerechten Zugangs zum Gericht, der Einbau einer Sicherheitsschleuse, die Verlagerung der Besprechungsräume in das Erdgeschoss und vor allem die Neugestaltung der Sitzungssäle, die nunmehr eine Ausstattung auf hohem technischem Niveau aufweisen, um dem digitalen Fortschritt in der Justiz Rechnung zu tragen. In der Amtszeit von Haferkamp wurden zudem die organisatorischen und technischen Grundlagen für die Einführung der elektronischen Akte gelegt. Mit vereinten Kräften ist es der Gerichtsverwaltung gelungen, dieses Projekt von den ersten Überlegungen im Jahr 2016 über den Beginn der Pilotierung im Jahr 2017 bis zur endgültigen Umstellung auf die elektronische Akte im Jahr 2019 möglichst reibungslos und mit hoher Akzeptanz bei allen Gerichtsangehörigen voranzutreiben und umzusetzen.

Unter der Leitung von Haferkamp hat das Finanzgericht Münster schließlich sehr erfolgreich diverse personelle Umbrüche vollzogen. Aufgrund vieler Altersabgänge und kompensierender Neueinstellungen junger Kolleginnen und Kollegen vollzog sich zwischen 2008 und 2018 ein echter Generationenwechsel vor allem in der Richterschaft.

Die Zeit seit 2018

Christian Wolsztynski seit 2018 Christian Wolsztynski seit 2018
Quelle: FG Münster

Seit 2018 wird das Gericht von Christian Wolsztynski als Präsident geleitet.

Im Oktober 2019 wurde der vollständige Wechsel von der Papierakte zur elektronischen Aktenführung erfolgreich abgeschlossen. Seitdem ist die elektronische Akte in allen Senaten die sog. führende Akte; die Senate arbeiten  seither - von den Verwaltungsakten abgesehen - weitestgehend papierlos. Das Finanzgericht Münster ist damit seiner Zeit voraus. Vom Gesetzgeber ist die verbindliche Einführung der elektronischen Akte in allen Gerichtsbarkeiten bis zum 01.01.2026 vorgesehen.

Der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit wird auch unter Wolsztynski weiter vorangetrieben. Das Finanzgericht Münster nutzt heute vor allem neue Medien und Medienformate, um Hemmschwellen abzubauen sowie den Beteiligten, ihren Prozessvertretern und auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Steuerrecht und den Ablauf des gerichtlichen Verfahrens näherzubringen. Dazu gehören etwa der regelmäßig erscheinende „PodcaSteuerrecht“ (Vorstellung von Entscheidungen des Finanzgerichts), ein gerichtseigener Youtube-Kanal zu Fragen des finanzgerichtlichen Verfahrens und ein elektronisch abrufbarer Jahresbericht, der neben den aktuellen Geschehnissen auch Hintergrundinformationen zur Tätigkeit des Finanzgerichts enthält.

Das Finanzgericht Münster zwischen Tradition und Moderne

Turm des Gebäudes Quelle: FG Münster

Das Gericht ist bis heute im denkmalgeschützten, 1912 bis 1914 erbauten Gebäude an der Warendorfer Straße untergebracht. Der neobarocke Schein soll aber nicht trügen: Wegen der digitalen Ausstattung und Arbeitsweise im Gebäudeinnern wurde das Finanzgericht Münster als „modernstes Gericht Nordrhein-Westfalens“ bezeichnet (Justizminister Peter Biesenbach anlässlich eines Besuchs im Finanzgericht im August 2020).