Im Finanzgericht Münster arbeiten zur Zeit ca. 110 Menschen. Gut 50 Richterinnen und Richter entscheiden in 15 Senaten über die Rechtmäßigkeit von Steuer- und Kindergeldbescheiden. Verschiedenen Senaten sind Spezialzuständigkeiten, z.B. für Umsatz-, Körperschaft-, Erbschaft- oder Grunderwerbsteuer zugewiesen. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Darstellung der Geschäftsverteilung.

Im Jahr 2021 sind beim Finanzgericht Münster 3.246 Verfahren eingegangen. 3.396 Verfahren wurden erledigt. Der Bestand wurde somit weiter abgebaut. Über die Hälfte der beim Finanzgericht eingehenden Verfahren wird innerhalb eines Jahres erledigt. Die Erfolgsquote der Steuerpflichtigen lag bei fast 50 %.