Der nachfolgend dargestellte Streitwertkatalog beruht auf einer inhaltlichen Abstimmung mit den anderen deutschen Finanzgerichten. Im Hinblick darauf, dass das Verfahren der Kostenfestsetzung praktikabel und das Kostenrisiko für den Bürger einschätzbar sein soll, ist es sinnvoll, dass die Beamten des gehobenen Dienstes den Streitwert möglichst nach einheitlichen Grundsätzen bestimmen. Diese Grundsätze sind im Streitwertkatalog dargestellt. Besonderheiten eines Falles können dazu führen, dass im Einzelfall von den im Streitwertkatalog aufgestellten Grundsätzen abgewichen werden muss, um einen zutreffenden Streitwert festzustellen. Für die Richter enthält der Katalog auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung Empfehlungen, an die sie wegen der richterlichen Unabhängigkeit nicht gebunden sind. Im Streitwertkatalog sind nicht alle denkbaren Fälle der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, sodass in Einzelfällen auf die einschlägige Kommentierung zurückgegriffen werden muss.